AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Auftragnehmer


1. Generelle Bedingungen bei der Website-Erstellung

(1) Die Website wird auf der Basis der Worldsoft-Technik von Connect Austria | Maria Lässig, erstellt. Der Umfang der Website und die Leistungsbeschreibung sind im Auftrag definiert.

(2) Voraussetzungen für die Erstellung sind ein Worldsoft-Hosting-Paket und evtl. eine Internet-Adresse (Domain) bei der Worldsoft AG, Summelenweg 91, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz.

(3) Falls auf der Domain des Auftraggebers bereits eine Website vorhanden ist, erfolgt die Erstellung auf einer internen Internet-Adresse bei Worldsoft, damit kein Unterbruch entsteht. Die neue Website wird nach Fertigstellung auf die bestehende Internet-Adresse aufgeschaltet. Dies geschieht durch die Durchführung eines Providerwechsels vom vorherigen Provider zu Worldsoft. Nach der Umschaltung sind die alten Inhalte und E-Mails in den Mailkonten beim vorherigen Provider nicht mehr unter dieser Domain erreichbar.

(4) Der Auftragnehmer optimiert die Website für folgende Internet-Browser: Firefox und Google Chrome. Die Garantie der Optimierung auf diese Internet-Browser erstreckt sich auf die aktuellen Versionen der jeweiligen Browser zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Website.

(5) Nachdem der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Angaben zur Grundkonzep-tion erhalten hat, entwickelt er eine Basisversion einer gebrauchstauglichen Website. Die Basisversion lässt die Struktur erkennen, und beinhaltet die wesentlichen gestalterschen Merkmale (Design) und die notwendige Grundfunktionalität. Nachdem der Auftraggeber mit der Basisversion einverstanden ist und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das Material für den gewünschten Inhalt der Website erhalten hat, beginnt er mit der Produktion der Endversion.

2. Generelle Bedingungen für Grafikdesign

(1) Der Umfang der Grafik-Designarbeiten und die Leistungsbeschreibung sind im Auftrag definiert.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragen.

(3) Der Auftragnehmer entwickelt nach Vorgaben des Auftraggebers eine Skizze/Entwurf. Nachdem der Auftraggeber mit dem Entwurf einverstanden ist und der Auftragnehmer vom Auftraggeber das Material für den gewünschten Inhalt erhalten hat, beginnt er mit der Umsetzung der Endversion. Die Endversion erhält der Auftraggeber als druckoptimierte Datei in digitaler Form bzw. einen Zugangslink mit Passwort.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Inhalte zur Ver-fügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Basistexte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer bei den textlichen Inhalten oder der Recherche von Bildern kann vereinbart werden. Für die Inhalte oder den Kauf von Bildern ist der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte und Bilddateien in folgender Form zur Verfügung:

a) Texte in digitaler Form in einem gängigen Dateiformat (.txt).

b) Bilder in digitaler Form im Dateiformat als .jpg, .gif, .png, .psd bzw. webp. Alternativ werden Bilder in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet, bereitgestellt.

4. Abnahme der Arbeiten

(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Basisversion/Entwurfsskizze an. Die Abnahme der Basisversion/Entwurfsskizze erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn der Auftraggeber in dieser Zeit keine Änderungswünsche anzeigt.

(2) Nach Fertigstellung der Endversion zeigt der Auftragsnehmer das dem Auftrag-geber an. Die Abnahme der Endversion erfolgt automatisch nach 10 Tagen, wenn in dieser Zeit keine Änderungswünsche des Auftraggebers angezeigt werden. Änderungswünsche werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt, sofern diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei Änderungswünschen, die nicht mehr durch die Pauschalvergütung abgedeckt werden, vereinbaren die Parteien die-se gemäß Punkt 7.2 zu handhaben. Die Abnahme der Endversion nach Änderung erfolgt automatisch nach 10 Tagen.

(3) Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auf-traggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

5. Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Werbemittel zu nutzen. Vorausset-zung für die Nutzung der Website im Internet, ist die Dienstleistung von Maria Lässig, wie in Punkt 1.2 beschrieben. Die Einräumung des Nutzungsrechtes wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß Punkt 7 dieses Vertrags geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.

(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen.

6. Bedingungen bei laufender Betreuung

(1) Der Auftraggeber kann mit dem Auftragnehmer eine laufende Betreuung vereinbaren. Leistungsbeschreibung und Preis sind im Auftrag definiert oder werden dem Auftraggeber separat übermittelt.

(2) Gerät der Auftraggeber trotz Mahnung und Friststellung in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt die laufende Betreuung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.

7. Vergütung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Pauschalvergütung nach der vereinbarten Zahlungsbedingung zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die in diesem Auftrag definierten Leistungen.

(2) Für Mehraufwendungen, die über diesen Auftrag hinausgehen, vereinbaren die Parteien die Abrechnung zum aktuellen Stundenhonorar. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer diese weiteren Leistungen erbringen soll.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeglichen Mehraufwand mit dem aktuellen Stundenhonorar zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 3 nicht nachgekommen ist.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, wenn Leistungen gemäß Punkt 7.2 und 7.3 erbracht werden. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

8. Zahlungsfrist und -bedingungen:

(1) In der Regel bearbeiten wir Aufträge nur gegen Vorauskasse. Die Zahlungsfrist für Rechnungen mit Zahlungstermin beträgt 10 Tage ab dem Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Die Zahlung erfolgt in der Währung Euro per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.

9. Zahlungsverzug:

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden gerät dieser ohne weitere Mahnung in Verzug.

(2) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß §456 UGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.

10. Mahnspesen:

(1) Zusätzlich zu den Verzugszinsen können wir dem Kunden für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 15 Euro berechnen.

(2) Die Mahngebühr wird vom Zeitpunkt des Zahlungsverzugs an erhoben und ist unabhängig von der Anzahl der versandten Mahnungen.

11. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht:

(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprü-che rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt wur-den.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenan-spruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12. Informationspflicht bei Zahlungsverzug:

(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er nicht in der Lage ist, die fällige Zahlung rechtzeitig zu leisten oder wenn Umstände vorliegen, die eine fristgerechte Zahlung beeinträchtigen könnten.

(2) Die Mitteilung sollte eine plausible Begründung für den Zahlungsverzug enthalten und uns die Möglichkeit geben, alternative Vereinbarungen zu treffen.

13. Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug

(1) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug und gewähren wir eine angemes-sene Nachfrist für die Zahlung, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Zahlung auch innerhalb dieser Frist nicht erfolgt.

(2) Der Rücktritt erfolgt schriftlich und wird dem Kunden mitgeteilt. Etwaige Ansprü-che auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

14. Sonstige Rechte bei Zahlungsverzug:

(1) Unbeschadet unseres Rechts, Verzugszinsen und Mahnspesen zu berechnen, behalten wir uns das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um unsere An-sprüche durchzusetzen.

(2) Die entstehenden Kosten für etwaige außergerichtliche Inkassodienstleistungen oder gerichtliche Verfahren gehen zu Lasten des Kunden.

15. Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim-mungen. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Dies betrifft auch vom Auftraggeber gelieferten Informationen und Anweisungen, wie z.B. Texte für E-Mails und gewählte Suchbegriffe für Suchmaschinen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen solch möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, insbe-sondere der Website, der Website-Vermarktung und Internet-Marketing Maßnah-men.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsgrenze auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt.

(4) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers beträgt ein Jahr.

16. Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Auftrag nachhaltig verletzt.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß Punkt 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt, oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.

(3) Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages wird das Projekt zum jeweiligen Istzustand beendet, auch wenn es nicht fertiggestellt werden konnte. Der Auftragnehmer ist nicht zu einer Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet noch nicht bezahlte aber bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

17. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-den, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächs-ten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.

(3) Soweit zulässig, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers.

18. Änderung der AGB:

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu aktualisieren. Die geänderten AGB werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den geänderten AGB zu widersprechen, andernfalls gelten sie als akzeptiert.